Planungsbeispiel Wohnung:

 

Mindestausstattung:

"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

In Räumen, wie beispielsweise der Küche, in denen zwangsläufig durch Arbeitsvorgänge Rauch und starker Wasserdampf entstehen, würden fotooptische Rauchmelder unvermeidlich Alarm auslösen. Hier empfehlen wir die Installation eines Sondermelders. Einen optimalen Schutz erzielen Sie, indem Sie jedes Zimmer und den Flur in jedem Stockwerk mit je einem Rauchmelder ausrüsten. Dabei sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.

 

Planungsbeispiel für eine Wohnung