Aufgabenbereich eines Brandschutzbeauftragten

Der Brandschutzbeauftragte (BSB) übernimmt für ein Unternehmen die brandschutz-technische Betreuung zur Wahrnehmung der Aufgaben gem. § 10 und 13 (2) ArbSchG,

§22 DGUV Vorschrift 1, ASR 2.2, vfdb Richtlinie und VDS 3111.

 

 

 

 

Wir unterstützen ihr Unternehmen bei der Erfüllung

folgender Pflichten:

 

  • Erstellen und Fortschreibung der Brandschutzordnung Teile A, B und C
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen
  • Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und der Auswahl von Löschmitteln
  • Mitwirkung bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrolle der Flucht,- Rettungs,- Feuerwehr und Alarmpläne auf Aktualität ggfls. Änderung
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutz-begehungen (alle 3 Monate)
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen, deren Beseitigung vorschlagen und die Überwachung der Arbeiten
  • Unterstützung der Führungskräfte bei der regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten im Bezug auf den Brandschutz
  • Aus und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandschutz (Brandschutzhelfer); Beispiel: Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen
  • Prüfen der Lagerung und / oder der Einrichtung zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen etc.
  • Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht und Rettungswege
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht und Rettungswegen
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen bei außerordentlichen, feuergefährlichen Arbeiten
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen, bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützung des Unternehmens bei Gesprächen mit den Brandschutzdienststellen und Behörden, der Feuerwehr, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die die Belange des Brandschutzes betreffen
  • Mitwirkung bei der Implementierung von präventiven Maßnahmen im Notfall-Management, wie z.B. Stromausfall, lokale Wetterereignisse mit hohem Schadens-potential ect.
  • Dokumentation der Tätigkeiten im Betrieb,- z.B. Begehungen, Prüfungen, Mängel-meldungen und Jahresberichten.

 

 

 

Die Bestellung eines

externen Brandschutzbeauftragten

ist also für Sie vorteilhaft:

  •  
  • Wir kümmern uns ausschließlich um den Brandschutz. Die Aufgaben rücken durch keine anderen Tätigkeiten in den Hintergrund
  • Es fallen weder Ausbildungs- noch Fortbildungskosten an. Zudem entstehen keine Kosten durch Arbeitszeitausfall
  • Externe Brandschutzbeauftragte kommen aus der Praxis. Wir sind aktive Feuerwehrangehörige und damit echte Brandschutzexperten. haben die Sicht des Unternehmers sowie die der Feuerwehr im Blick und erfüllen einen sehr hohen Qualitätsanspruch
  • Externe Brandschutzbeauftragte erhalten mehr Zuspruch und Aufmerksamkeit bei Brandschutzschulungen oder Belehrungen als die eigenen Mitarbeiter. Zudem sind sie es gewohnt, Personen im Brandschutz zu schulen.

 

         oder: