Verhalten im Brandfall

 

Im Brandfall in Haus oder Wohnung:

 

  • Ruhe bewahren

 

  • Menschen retten

          Brände an Personen mit Decken oder durch Wälzen auf dem Boden

          löschen.

 

  • Feuer melden

          Über Notruf 112 oder über Feuermeldeeinrichtung.

          Wo ist es passiert ? Genaue Bezeichnung des Notfallortes angeben.

          Was ist passiert ? Geschehen schldern; Brand, Unfall ect.

          Wie ist die Situation? Sind Menschen in Gefahr?

          Wer meldet? Name und Standort angeben.

 

  • Brand bekämpfen

          Eigene Löschmaßnahmen nur dann ergreifen, wenn keine unmittel-

          bare Gefahr für das eigene Leben besteht.

          Im Zweifel die Feuerwehr rufen und schnellstmöglich das Gebäude 

          verlassen.

  • In der Küche: Niemals Wasser in (brennendes) Fett gießen! Wasser verdampft schlagartig im Fett (1 l Wasser ergibt 1.700 l Dampf!) Dieser Vorgang ist als Fettexplosion bekannt. Das heiße Fett wird herausgeschleudert. Personen- und Sachschäden sind die sichere Folge. Verwenden Sie für Fettbrände eine Löschdecke oder einen Schaumlöscher.
  • Bei Fernseherbrand: Wegen der Implosionsgefahr der Bildröhre den Löschversuch immer nur seitlich zum Gerät vornehmen. Das Gerät abschalten und möglichst den Netzstecker ziehen. Das Gerät mit einer nassen Decke abdecken; möglichst keine Decke aus Kunstfasern verwenden. Falls ein Feuerlöscher vorhanden ist, das Löschmittel durch die Lüftungsschlitze des Gerätes einbringen.
    Vorsicht vor Rauchgasen: Vergiftungs- und Erstickungsgefahr!
    Brand eingrenzen: Fenster und Türen schließen.
    Elektrische Anlagen abschalten und Gashähne schließen.

 

  • Raum verlassen

          Rettungswege (Treppenaufgänge) benutzen (keine Aufzüge !!!!!).

          Behinderten und älteren Menschen helfen.

          Sich beim Verlassen der Wohnung möglichst nah über dem Boden  

          bewegen, damit Brandgase nicht eingeatmet werden. 

          Treffpunkt vereinbaren und kontrollieren, ob alle Bewohner die

          Wohnung verlassen haben.

  • Anfahrtswege für die Feuerwehr freihalten und Feuerwehr einweisen