Montage und Wartung 

 

 

Die Montage- und Wartungsanweisungen sind in der Anwendungsnorm DIN 14676 verbindlich geregelt. Es dürfen nur Rauchwarnmelder installiert werden, die der Europäischen Gerätenorm DIN EN 14604 entsprechen. Rauchwarnmelder sind so anzubringen, dass Brandrauch bereits in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt wird. Beim Einsatz von 230 V Rauchwarnmeldern müssen diese über eine Notstromversorgung, wie Batterie oder Akkumulator, verfügen.

Überwachungsbereich bis 60 qm:


Bei einer Raumfläche bis 60 qm ist üblicherweise ein Rauchwarnmelder zu installieren, ansonsten sind weitere Rauchwarnmelder erforderlich.
 


Anforderungen an die Überwachung:


Bei der Mindestausstattung sind insbesondere Kinderzimmer, Schlafbereiche und Flure mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren.

Einzige Ausnahme bildet die Küche, da dort z.B. durch Wasserdämpfe Täuschungsalarme ausgelöst werden können. Hier können die Rauch-warnmelder auch ca. 20cm unter der Zimmerdecke, an der Wand befestigt werden.

 


Installation:


Rauchwarnmelder müssen mittig an der Zimmerdecke, mindestens 30 cm von der Wand weg, angebracht werden. Bei Räumen mit deckenhohen Teilwänden oder Möblierungen sollten zusätzlich in jedem Raumteil mit einem Rauchwarnmelder überwacht werden.
 


Funktionsfähigkeit von Rauchwarnmeldern:


Um die Funktionssicherheit des Rauchwarnmelders sicherzustellen, darf er nicht überstrichen oder verdeckt werden. Bei Renovierungsarbeiten sollte der Melder abgedeckt werden, damit er nicht unnötig verschmutzt (verhindert Fehlalarme). Die Entfernung zu Leuchtsofflampen sollte bei Funkvernetzten Meldern mindestens 50cm betragen.
 


Einmal jährlich - Wartung und Instandhaltung:


Der Rauchwarnmelder muss entsprechend der Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich einer Funktionskontrolle unterzogen werden. Dazu gehört u.a. auch eine Sichtprüfung. Mittels Prüftaste wird probeweise ein Alarm ausgelöst.

Bei 230 V Rauchwarnmeldern sind diese Überprüfungen mit und ohne 230 V Netz durchzuführen.

 


Batterie- und Akkumulatorwechsel:


Die Batterie sollte im Rauchwarnmelder einmal jährlich oder nach Herstellerangaben ausgewechselt werden, spätestens jedoch bei akustischer Signalisierung des notwendigen Batteriewechsels. Bei Verwendung von Langzeitbatterien, z.B. Lithium, muss der Batteriewechsel nach Herstellerangaben erfolgen. Die jährliche Verpflichtung zur Wartung gemäß der Norm DIN 14676 bleibt erhalten.