Rauchmelderpflicht in NRW :

 

              Rauchmelder in NRW Pflicht



 

 

Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 01. April 2013 in sämtlichen Neubauten die piepsenden Lebensretter installiert werden müssen.

 

            Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis

                                              Ende 2016 !!!

 

„Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist heute vom Landtag gebilligt worden“, sagte Bauminister Michael Groschek. „Ich bin froh, dass Nordrhein-Westfalen nun eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht einführt. Denn noch immer sterben zu viele Menschen bei Bränden in Wohnungen. Nach Schätzungen sind in zwei von drei Haushalten immer noch keine Rauchmelder installiert. Die heutige Entscheidung des Parlaments wird Leben retten, so viel ist sicher.“

Im Jahr 2012 kamen 62 Menschen bei Wohnungsbränden in NRW ums Leben, fünf davon waren Kinder. "Bei einem Wohnungsbrand kommt es auf jede Sekunde an, denn durch die Rauchgase besteht akute Lebensgefahr durch Rauchvergiftung. Wird man rechtzeitig darauf aufmerksam, kann das Schlimmste verhindert werden", erklärte Innenminister Ralf Jäger. "Installieren Sie deshalb die Rauchwarnmelder in Ihren Wohnungen. So kann jeder für wenig Geld zu seiner eigenen Sicherheit und der seiner Familie und Nachbarn beitragen."

 

Gesetz sieht vor, dass der Eigentümer die Erstinstallation der Rauchwarnmelder übernehmen muss. Für die Pflege, Wartung und den Batteriewechsel ist der Mieter verantwortlich. Die Geräte müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren angebracht werden.

 

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die nordrhein-westfälische Rauchwarnmelderpflicht finden Sie   >hier

 

 

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